Müssen wir den heißgeliebten „Lappen“ jetzt abgeben?
Jein.
Es müssen zwar alle alten Papierführerscheine von 2022 bis 2033 gegen die schon aktuell geltenden, fälschungssicheren EU-Varianten umgetauscht werden. Das betrifft rund 15 Millionen Dokumente. Darunter sind graue und rosafarbene Papierführerscheine der Bundesrepublik sowie Fahrerlaubnisse der DDR. Aber das hat nichts mit dem umgangssprachlichen „Führerschein abgeben“ zu tun: Denn lediglich das Dokument läuft ab, nicht die Gültigkeit der mit theoretischer und praktischer Prüfung erworbenen Fahrerlaubnis.
Außerdem darf man nach dem Umtausch das alte, als ungültig gekennzeichnete Dokument wenigstens zur Erinnerung behalten. Und noch ein kleiner Trost für alle, die an ihrem Führerschein mit Passbild aus längst vergangenen Jahrzehnten hängen: Die Umtauschpflicht gilt auch für die Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben worden sind. Sie machen den Rest der insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine aus, die in den kommenden Jahren ausgetauscht werden müssen.
2022 oder 2033: Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Kommt darauf an.
Die Stichtage sind klar, aber ein bisschen umständlich geregelt: Bei Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers, bei Scheckkartenführerscheinen kommt es auf das Ausstellungsjahr an. Sowohl bei der klassischen „Pappe“ wie auch bei den Karten sind die Fristen gestaffelt. Von 2022 bis 2025 sind die Fristen für Papierführerscheine gesetzt. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst 2033 umgetauscht haben. Die Kartenführerscheine verlieren von 2026 bis 2033 ihre Gültigkeit.
Den Anfang machen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Sie müssten ihren Führerschein eigentlich schon bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Weil die Ämter unter Coronabedingungen aber nicht die notwendigen Kapazitäten haben, ist die Frist bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Ab 2026 kommen in acht Gruppen die Scheckkartenführerscheine dran.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:
Ihr Geburtsjahr | Umtausch Ihres Führerscheins bis spätestens |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:
Ausstellungsjahr | Umtausch Ihres Führerscheins bis spätestens |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |